Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter:

tintho:media GmbH
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Thomas Jäckels, Christine Sperl
Alfred-Nobel-Allee 36
66793 Saarwellingen
Telefon: 068 38 / 515 88–0
Per Fax: 068 38 / 515 88–99
E-Mail: mail ˜at˜ weddingstyle.de

– im folgenden "Anbieter" genannt –

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) für Werbeaufträge in Online-Medien des Anbieters gelten gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend auch „Auftraggeber“). Die AGB in der jeweils gültigen Fassung regeln sämtliche Vertragsbeziehungen über Werbeaufträge in Online-Medien ausschließlich.

1.2. Der Anbieter erkennt abweichende Bedingungen des Auftraggebers nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Werbeaufträge des Auftraggebers, auch wenn auf diese nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Werbeaufträge

2.1. Ein Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel des Auftraggebers oder sonstigen Inserenten in Onlinemedien des Anbieters (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie z.B. Newsletter), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

2.2. Werbemittel im Sinne dieser AGB können beispielsweise aus einem oder mehreren der nachfolgenden Elemente bestehen:

– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Banner)

– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten URL zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)

2.3. Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen.

2.4. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel inkl. sonstiger im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellter Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und Rechte Dritter verstoßen. Unter sonstige Daten fallen auch Inhalte von externen Webseiten zu denen der Auftraggeber dem Anbieter Links bzw. URLs im Rahmen des Werbeauftrags nennt. Weiterhin versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Daten keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen.

3. Verfügbarkeit

3.1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels.

3.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik weder möglich ist eine jederzeitige Verfügbarkeit der Medien zu garantieren noch ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Zur Ausführung von Wartungsarbeiten und Änderungen an der Website oder sonstigen Medien kann die Verfügbarkeit des jeweiligen Dienstes teilweise oder insgesamt vorübergehend oder ständig unterbrochen werden.

4. Vertragsschluss

4.1. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Bestätigung des Auftrages durch den Anbieter zustande. Sofern der Anbieter ohne eine solche Bestätigung ein Werbemittel des Auftraggebers veröffentlicht, liegt darin die Bestätigung des Auftrages.

4.2. Sofern Werbemittel durch Werbeagenturen in Auftrag gegeben werden, kommt der Vertrag, vorbehaltlich entgegenstehender Vereinbarungen, mit der Werbeagentur zustande, andernfalls ist der Auftraggeber dem Anbieter unter Angabe von Namen, ggf. Firmenbezeichnung und Anschrift zu benennen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

5. Abruf der Werbemittel

5.1. Ist dem Auftraggeber im Werbeauftrag das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt worden, so sind die einzelnen Werbeaufträge innerhalb eines Kalenderjahres seit Vertragsschluss abzurufen.

5.2. Der Anbieter erbringt ausschließlich die im Auftrag aufgeführten Leistungen. Erweiterungen bedürfen der Bestätigung in Schrift- oder Textform.

6. Platzierung

6.1. Werbemittel werden auf den einvernehmlich oder nach billigem Ermessen festgelegten Werbeplätzen und grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Zeiträumen platziert. Soweit es dem Anbieter angesichts der Gestaltung des Werbemittels oder des Werbeumfeldes erforderlich erscheint, darf er jedem Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen (vgl. Ziffer 2.3.), ohne dass diese einer Einwilligung oder Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Grundsätzlich ist jedoch der Auftraggeber zu einer solchen Kennzeichnung, sowie zur Übersendung der notwendigen, gesetzlichen Pflichtangaben bereits bei der Erstellung der Werbung verpflichtet.

6.2. Der Anbieter ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Werbeumfeldes und der Einbettung der Werbemittel grundsätzlich frei, es sei denn Entgegenstehendes wurde schriftlich oder in Textform vereinbart.

7. Verbundwerbung

Verbundwerbung, d.h. Werbeaktionen im Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, sind dem Anbieter bei Vertragsschluss anzuzeigen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter sind in jedem Fall alle Werbetreibenden namentlich zu nennen. Der Anbieter ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt.

8. Datenanlieferung

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen, sowie sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Rechtzeitig ist eine Anlieferung 7 Tage vor Schaltungsbeginn.

8.2. Der Anbieter ist bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels oder bei verspäteter Anlieferung nicht zur Verbreitung verpflichtet. Werden rechtzeitig erkennbar fehlerhafte Daten geliefert, so unterrichtet der Anbieter den Auftraggeber hiervon. Das Risiko der Verzögerung der Schaltung durch Übermittlung unbrauchbarer Datensätze, trägt der Auftraggeber.

8.3. Die Vorlagen müssen, falls sie nicht vom Anbieter erstellt werden, per E-Mail als Bilddateien, die die vorgegebenen Pixelformate aufweisen, geliefert werden.

8.4. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

8.5. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8.6. Die Weiterverwendung der vom Anbieter erbrachten Leistungen – insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Grafiken – außerhalb der über den Anbieter gebuchten Platzierung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Anbieters.

9. Ablehnungsbefugnis

9.1. Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung des Bestehens einer dahingehenden Prüfpflicht vor, Werbeaufträge auf einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. abzubrechen, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass

– Der Inhalt des Werbeauftrags gegen geltendes Recht, Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder
– Der Inhalt des Werbeauftrags vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder
– Eine Veröffentlichung des Werbeauftrags für den Anbieter wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

9.2. Der Anbieter kann Werbeaufträge insbesondere dann abbrechen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen an den Inhalten des Werbemittels vornimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Werbemittel mittels URL auf Seiten verweisen und durch die Änderungen die Bestimmungen der Ziffer 9.1. berühren.

9.3. Der Anbieter unterrichtet den Auftraggeber zeitnah über die Ablehnung oder Sperrung des Werbeauftrags.

9.4. Im Falle der Sperrung oder Ablehnung ist der Auftraggeber dazu berechtigt, dem Anbieter einer geänderte Version des Werbemittels oder URL zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Führt die Zurverfügungstellung von geänderten Daten dazu, dass Insertionstermine nicht mehr eingehalten werden können, so bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung auch dann bestehen, wenn eine Schaltung nicht mehr erfolgen kann.

10. Preisliste

10.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellte Preisliste. Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens vier Wochen vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

10.2. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

10.3. Nachlässe bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten.

11. Nachlasserstattung

11.1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaig weiterer Rechtspflichten den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Anbieter zu erstatten.

11.2. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag geschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vorneherein berechtigt. Der Anspruch auf einen Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

12. Zahlungsbedingungen

14.1. Der Auftraggeber ist – sofern nichts anders vereinbart wurde – grundsätzlich vorleistungspflichtig. Die Zahlung wird mit Rechnungserhalt fällig und ist unter Beachtung der Zahlungsbedingungen vor Veröffentlichung des Werbemittels zu begleichen.

14.2. Zahlt der Schuldner auf eine fällige Rechnung hin nicht, so kommt er entweder durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen oder die Schaltung vom vollständigen Zahlungseingang abhängig machen.

13. Informationspflichten des Anbieters

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrages die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten.

14. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Im Falle, dass die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Aufraggebers sind ausgeschlossen.

15. Gewährleistung des Anbieters

15.1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen.

15.2. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern. Ferner gilt die Gewährleistung nicht bei Fehlern, die durch

– technische Störungen, insbesondere einem Leistung- und/ oder Rechnerausfall aufgrund Systemsversagens oder
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
– durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxis (Zwischenspeichern) oder
– durch den Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert,
– hervorgerufen wurden und der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

16. Mängelrüge

16.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Vorliegen eines beiderseitigen Handelsgeschäfts das Werbemittel unverzüglich nach Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

16.2. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

17. Rechtegewährleistung

17.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.

17.2. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Onlinemedien aller Art erforderlichen (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Onlinemedien.

18. Haftung

18.1. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.

18.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.

18.3. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

19. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ordentlich kündigen. In diesem Fällen ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung ebenfalls nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber zu fordern.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.

20.2. Ergänzungen und/oder Abänderung des Werbeauftrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

20.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieses AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung bzw. unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung oder Regelungen ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen Bestimmungen erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

20.4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach dem Vertrag ist ebenfalls Sitz des Anbieters.

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