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Ehevertrag: Wann ist er sinnvoll? Hier sind alle Facts & Kosten

Lesedauer: Minuten

Ob ihr wollt oder nicht – mit eurer Unterschrift bei der standesamtlichen Hochzeit unterschreibt ihr einen Ehevertrag. Allerdings nicht zu euren persönlichen Bedingungen, sondern zu den Konditionen des Gesetzgebers. Und das ist für euch beide nicht ohne Nachteile. Und genau deshalb raten wir euch: Macht euren eigenen Vertrag! 

Wovor ihr euch schützt und warum das wichtig ist, erzählen wir euch im Folgenden. Denn dieser Artikel enthält keine Werbung für einen Anwalt sondern lediglich gute Ratschläge!

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Hochzeit Standesamt Unterschrift | Foto: Judith Stoop

Warum einen Ehevertrag abschließen?

Auch wenn der Ehevertrag (durch diverse Filme sowie andere Gerüchte) vor allem bei Frauen als Ablehnung der Liebe zueinander verpönt ist – seid nicht dumm und schützt euch beide!

Genau das Gegenteil ist der Fall. Denn der Ehevertrag hilft euch beiden.

Versucht doch einmal mit dem Kopf und nicht mit dem Herz zu denken und überlegt, was passiert, wenn ihr euch aus irgendeinem Grund in ein paar Jahren nicht mehr so liebt wie jetzt. Dazu kann euch ein Anwalt kostenfrei beraten.

Ihr werdet es sonst sehr wahrscheinlich beide im Scheidungsfall bereuen.

Wann ist ein Ehevertrag von Vorteil?

Auch wenn der Ehevertrag (durch diverse Filme sowie andere Gerüchte) vor allem bei Frauen als Ablehnung der Liebe zueinander verpönt ist – seid nicht dumm und schützt euch beide!

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Alle Fragen rund um den Ehevertrag schnell erklärt

damit garantiert nichts schief läuft

Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Seht euren Ehevertrag als Chance an, Vereinbarungen über eine Zeit „Danach“ dann zu treffen, wenn Fairness, Vertrauen und Verständnis noch Vorrang haben. Denn ein Ehevertrag schenkt euch die Sicherheit, im Falle einer Trennung zwar mit jeder Menge Emotionen zu kämpfen, sich aber nicht gleichzeitig noch bekämpfen zu müssen, da bereits alles geregelt ist und ihr euch klar darüber seid, was passieren wird. Und ist das eigentlich nicht ein schöner Gedanke? 

Und die gute Nachricht lautet: Seid ihr euch auch in Zukunft noch ebenso einig, wie ihr es jetzt seid, werdet ihr von eurem Ehevertrag niemals Gebrauch machen müssen. Er ist einfach vorhanden und wird weiterhin keinerlei Beachtung finden.

Ein weiteres Argument für einen Ehevertrag ist die kluge Voraussicht beider Partner für die Zukunft und den nicht gewünschten Fall einer Trennung bereits frühzeitig und vorausschauend gehandelt zu haben. Ein beruhigendes und Sicherheit gebendes Gefühl, das den meisten verschlossen bleibt.

Welche Eheverträge gibt es?

Ihr seid einzigartig und genau deshalb sind auch eure persönlichen Reglungen vollkommen individuell. Darum gibt es auch keine wirklichen Ehevertrag Muster für den perfekten Ehevertrag.

Wenn ihr euch dennoch den Aufbau eines Ehevertrages ansehen möchtet, findet ihr im Internet Bücher, in denen ihr zudem auch noch weitere hilfreiche Infos rund um das Thema Ehevertrag findet. 


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Wann wird der Ehevertrag eingegangen?

Ihr dürft euren Ehevertrag bereits vor oder auch während eurer Ehe abschließen. Der Ehevertrag ist ein privater Vertrag und hat nichts mit der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung zu tun.

Können wir unseren Ehevertrag abändern oder auflösen?

Ein Ehevertrag kann jederzeit von euch abgeändert oder auch aufgehoben werden. Für alle Änderungen (auch Aufhebung) müsen beide Partner einverstanden sein.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten eines Ehevertrages sind gesetzlich geregelt und ergeben sich aus eurem Vermögen abzüglich eurer Schulden. Daraus ermittelt ein Notar dann einen Gegenstandswert für euren Ehevertrag und liest letztendlich die Gebühren aus einer gesetzlich festgelegten Tabelle ab. 

Wer erstellt den Ehevertrag?

Laut Gesetz muss ein Ehevertrag von einem Notar beurkundet werden. Deshalb erstellt er mit euch zusammen einen Ehevertrag, der euren persönlichen Wünschen entspricht, berät euch dazu und nennt euch alle Vor- und Nachteile eines Ehevertrags.

Wo wird der Ehevertrag hinterlegt?

Euer Ehevertrag wird bei eurem Notar geschlossen und dort auch urkundlich hinterlegt. Ihr erhaltet natürlich eure eigene Ausführung für eure Unterlagen. 


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Wie spreche ich einen Ehevertrag bei meinem Partner an?

Jetzt kommt die natürlich emotional problematischste Stelle des Ehevertrages, denn selten sind beide Partner bzgl. rechtlichen Dingen vertraut und informativ auf dem gleichen Stand. Ein Ehevertrag ist überhaupt nichts Negatives, denn er sorgt lediglich dafür, dass ihr beide auch nach einer Trennung ein gesichertes Einkommen habt und euer Eigentum gerecht aufgeteilt wird.

Behaltet immer diesen Gedanken und das Gefühl von Sicherheit im Hinterkopf, wenn ihr euren Partner darauf ansprecht. Wenn ihr euch liebt und vertraut, werdet ihr selbstverständlich auch bei diesem Thema eine gemeinsame Lösung finden, ohne etwas 'Schlechtes' fühlen zu müssen.

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Die wichtigsten Bestandteile eines Ehevertrags

Das sind die wichtigsten Elemente für jede Ehe

Um euch die wichtigsten Bestandteile eines Ehevertrags zu erklären, baten wir Julia Heims, Fachanwältin für Familienrecht, vier wissenswerte Punkte einmal etwas zu entschleiern:

„Vorbeugende Regelungen können im Rahmen eines Ehevertrages bereits vor der Eheschließung, aber auch noch während der Ehe geschlossen werden“, erklärt uns Frau Heims als Erstes. „Sinnvoll ist es, sich zunächst ausführlich rechtlich beraten zu lassen, vornehmlich von einem Fachanwalt für Familienrecht, um die für sich passenden Regelungen zu finden. Sodann wird ein entsprechender Vertragsentwurf erstellt, der, wenn er aus Sicht beider Ehegatten ausgearbeitet ist, im Ergebnis notariell beurkundet werden muss, um wirksam zu werden.“

Wir haben euch mal vier wichtige Regelungen eines Ehevertrages herausgesucht und genau erklärt.

1 | Ehevertrag: Der Güterstand der Ehe – So wird euer Vermögen verteilt

Der Güterstand regelt die Verteilung eures Vermögens während der Ehe und für den Fall einer Scheidung. Denn grundsätzlich lebt ihr als Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt für euch, dass euer einzelnes Vermögen voneinander getrennt bleibt und jeder für sich seine Finanzen selbst verwaltet.

Erst wenn ihr eure Ehe beendet, findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt, bei dem derjenige mit dem geringeren Zugewinn während eurer Ehe die Hälfte des von euch erwirtschafteten Vermögens verlangen kann. Dabei wird aber nur der Vermögungszuwachs nach eurer Heirat ausgeglichen. 

Falls ihr etwas geerbt oder geschenkt bekommen habt, wird lediglich der Wertzuwachs ausgeglichen, die Erbschaft selbst jedoch nicht.

Wir nennen euch dazu mal ein Beispiel:

Die Gesetzgeber gehen davon aus, dass ihr beide gleichermaßen an dem Zuwachs eures Vermögens während eurer Ehe teilhabt. Wenn ihr also innerhalb eurer Ehe um 100.000 Euro reicher geworden seid, steht jedem von euch die Hälfte (50.000 Euro) zu. Dieser Ausgleich darf jedoch nur in Form von Geld und nicht mit der Übergabe eines Wertgegenstandes, wie zum Beispiel einem Haus, ausgezahlt werden.

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Foto: Norbert Benike

2 | Die modifizierte Zugewinngemeinschaft – der Blick auf eure individuellen Verhältnisse

Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, werden eure individuellen Verhältnisse beachtet: Die Aufgabenteilung zwischen euch als Ehepaar, euer Alter und Vermögen sowie eure Vorstellungen über die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer Ehe.

Aufgrund dieser individuellen Betrachtung und der dadurch geringeren Folgen bei einer Trennung für jeden von euch ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft gegenüber einer Gütertrennung eine bessere Wahl.

Wir geben euch auch dazu ein Beispiel: 

Habt ihr beispielsweise einen Betrieb zu Beginn eurer Ehe gegründet, so wäre die Wertsteigerung dieser Firma bei einem Zugewinn auszugleichen. Jedoch besteht bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft die Möglichkeit, einen Zugewinn auszuschließen. So müsst ihr als Selbstständiger nicht eure Existenzgrundlage gefährden, weil ihr einen Zugewinnausgleich bezahlen müsst, sondern könnt eurer Zahlungsfähigkeit als Unternehmen weiterhin nachkommen.


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3 | Ehevertrag: So wird der Unterhalt geregelt

Über Unterhaltsansprüche muss immer dann gesprochen werden, wenn einer von euch beiden nach der Scheidung nicht in der Lage ist für seinen Unterhalt allein zu sorgen. Das kann zum Beispiel wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, aus Altersgründen oder wegen einer Krankheit vorkommen. 

Da bei der Reglung des Unterhalts jedoch auch in das Scheidungsrecht eingegriffen wird, müsst ihr auf ein paar Besonderheiten achten:

Jede neue individuelle Reglung, die ihr in eurem Ehevertrag festlegt, muss eine sogenannte Inhaltskontrolle bestehen: Dabei wird nämlich überprüft, dass auch keiner von euch benachteiligt wird oder eine unangemessene Lastenverteilung entsteht. 

Dazu nennen wir euch ein Beispiel:

Falls ihr gemeinsame Kinder habt und einer von euch durch die zeitintensive Kinderbetreuung die eigene Karriere zurückstellen muss und deswegen über weniger Einkommen verfügt, ist die Reglung des Unterhalts im Vorfeld besonders wichtig und empfehlenswert. 

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Ehevertrag | Foto: Hochzeitslicht

4 | Der Versorgungsausgleich – der Ausgleich erworbener Altersvorsorgen

Bei einer Scheidung sorgt der sogenannte Versorgungsausgleich dafür, dass während der Ehe erworbene Altersvorsorgen, wie zum Beispiel gesetzliche Renten, Betriebsrenten, Beamtenpensionen, Riester-Produkte oder private Rentenversicherungen ausgeglichen werden. 

Vor allem wenn einer von euch wegen der Kinderbetreuung keine Zeit hatte, um genügend Geld in seine Rente einzuzahlen, ist der Versorgungsausgleich eine wichtige Stütze im Scheidungsfolgenrecht. 

Dabei wird jedoch nicht unterschieden, ob der Ausgleichberechtigte auch wirklich auf diesen Ausgleich angewiesen ist. Das heißt, es ist irrelevant, ob der Ausgleichberechtigte bereits über ein hohes Vermögen verfügt oder beispielsweise mit einer hohen Lebensversicherung abgesichert ist. 

Deshalb könnt ihr schon vor der Eheschließung oder während eurer Ehe eine individuelle Vereinbarung dazu treffen, ohne dabei euch oder einen Dritten, wie zum Beispiel einen Sozialhilfeträger, zu benachteiligen.


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